Stiftung
Warum auch eine Stiftung?
Der Stiftungsgedanke ist heute wieder stark in das Blickfeld der Öffentlichkeit gerückt. Dabei geht es im Kern darum, eine Tätigkeit oder Einrichtung dauerhaft finanziell abzusichern.
Der Unterschied zum weiterhin bestehenden Verein besteht darin, dass die Spenden an den Verein direkt und zeitnah für den Verwendungszweck, also für die Hilfe in Guatemala ausgegeben werden müssen. Bei einer Stiftung wird das Geld sicher (also keine spekulativen Anlagen) und auf Dauer angelegt, und nur die Zinserträge fließen in die Projekte in Guatemala.
Der Sinn und Vorteil der Stiftung liegt darin, dass die Projekte und Hilfen für die Menschen in Guatemala auch dann noch sinnvoll fortgeführt werden können, wenn das Spendenaufkommen einmal nicht mehr so groß ist wie jetzt.
Deshalb wurde im Dezember 2009 der Stiftungsfonds Padre Pedro Mettenleiter errichtet.
Warum ein Stiftungsfonds?
Im Hinblick auf unsere Stiftungsziele und die Rahmenbedingungen passt die Einrichtung des Stiftungsfonds am besten. Ein wesentlicher Vorteil dieser Form ist, dass der Verwaltungsaufwand und damit die Kosten sehr gering sind.
Trägerin unseres Stiftungsfonds ist die LIGA Bank-Stiftung. Die LIGA Bank eG mit Hauptsitz in Regensburg versteht sich als "Dienstleister für die Kirche" (Näheres unter www.ligabank.de). Das Vermögen des Stiftungsfonds Padre Pedro Mettenleiter wird von der LIGA Bank-Stiftung separat verwaltet. Die Erträge fließen an den Padre Pedro Guatemala-Hilfe e.V., der damit die Projekte und Hilfsmaßnahmen in Guatemala durchführt.
Wie mache ich eine Zustiftung?
Wenn Sie für Padre Pedro Mettenleiter eine Zustiftung machen wollen, dann ist es wichtig, dass die Überweisung die richtigen Daten enthält.
Empfänger: Liga Bank-Stiftung
IBAN: DE79 7509 0300 0001 3600 00 BIC GENODEF1M05
Verwendungszweck: Zustiftung SF Padre Pedro Mettenleiter
Bitte unbedingt die Anschrift (Straße und Wohnort) angeben, weil diese nicht automatisch übermittelt wird.
Das Wort Zustiftung ist sehr wichtig, weil sonst das Geld nicht in das Vermögen des Stiftungsfonds fließen kann.
Kann ich auch später noch zustiften?
Eine Zustiftung ist jederzeit möglich. Sie kann auch testamentarisch erfolgen, indem der Stiftungsfonds als Erbe oder Vermächtnisnehmer eingesetzt wird.
Aktueller Stand des Stiftungskapitals Dezember 2016:
Zum 31.12.2016 betrug das Stiftungskapital ca. 450.000,-- Euro.
Unser Ziel ist ein Stiftungskapital von 1 Mio. Euro. Dies würde bei einem Zinssatz von 5% beispielsweise die heutigen Kosten der Schulen weitgehend decken. Auch wenn aktuell der Zinssatz deutlich niedriger ist, sehen wir in den Stiftungserträgen langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Finanzierung unserer Projekte und können somit ein Stück weit unabhängig von den laufenden Spenden auch längerfristige Finanzierungszusagen an unsere Projektpartner in Guatemala geben.
Sie haben noch eine Frage ? Dann kontaktieren Sie uns hier: Kontakt